Änderung der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) ab Januar 2020
Vielen Dank an die Kollegin Lena Bollinger für die gute Erklärung…..für die Kunden und Patienten des Pferdenotdienstes Brandenburg wird sich nur die Notdienstgebühr und die Anfahrtspauschale verändern, da wir auch bisher schon der Kostenstruktur entsprechend abgerechnet haben.
Liebe Patientenbesitzer,
zu dem ein oder anderen dürfte es eventuell schon vorgedrungen sein: ab Januar tritt eine GOT Überarbeitung zur Abrechnung von Notdienstleistungen und Fahrtkosten in Kraft, die die Tierarztkosten für euch erhöht.
Zunächst einmal drei grundlegende Dinge:
- die GOT ist ein Gesetz, keine Leitlinie oder Verordnung. Das bedeutet, ein Verstoß dagegen ist ein Gesetzesbruch.
- JEDER Tierarzt in Deutschland ist dazu verpflichtet, seine Leistungen nach der GOT, also nach den gesetzlichen Vorgaben, abzurechnen. Es ist ein MUSS, kein kann.
- Die GOT soll dazu dienen, dass ein Wettbewerb unter Tierärzten nicht in Preisdumping und dadurch sinkender Qualität ausartet.
- das Fahrtgeld pro Doppelkilometer wurde deutlich auf 3,50 Euro erhöht, der Mindestsatz pro Patient von 10 auf 13 Euro.
- es gibt eine generelle, zu bestimmten Zeiten immer (!) abzurechnende Notdienstpauschale von 50 Euro. Dies soll Besitzer mit Banalitäten wie Krallen schneiden, Juckreiz seit mehreren Wochen oder eine seit einer Woche bestehende Lahmheit davon abhalten, den Notdienst zu „verstopfen“.
- es MUSS im Notdienst ab jetzt immer mindestens der zweifache Satz abgerechnet werden. Statt wie bisher den dreifachen kann nun bis zum vierfachen Satz abgerechnet werden.
- Ab 18 Uhr abends bis 8 Uhr morgens des Folgetages
- an Wochenenden (Fr. 18- Mo. 8 Uhr)
- an Feiertagen (0-24 Uhr)
Ausnahme: bietet eine Praxis Samstags zum Beispiel eine öffentlich kommunizierte, reguläre Sprechstunde an, so darf sie weiterhin normal abrechnen. Auch Abendsprechstunden unter der Woche bis 20 Uhr sind also ohne Zuschlag möglich.
ACHTUNGDie GOT beinhaltet IMMER Netto-Preise. Zu allen Preisen, auch den genannten, addiert sich noch die Mehrwertsteuer dazu
Warum wurde diese Überarbeitung verabschiedet?
In den letzten zwei Jahren hat sich die tierärztliche Versorgung flächendeckend in ganz Deutschland drastisch verschlechtert. Nach Jahren des massiven Lohndumpings ist meine Generation nicht mehr bereit 60 Stunden und mehr die Woche für den gesetzlichen Mindestlohn zu arbeiten. Bis heute sind Nacht- und Wochenddienste in vielen Praxen im Gehalt „inklusive“, wenn man Glück hat erhält man eine Zeitvergütung, oft noch nicht einmal das. Wer von Euch möchte regelmäßig ganze Wochenenden und Nächte unvergütet arbeiten? Aus „Liebe zum Beruf“?
Berechtigterweise hat sich hier Widerstand formiert, denn dieses Vorgehen ist nicht nur unmoralisch, sondern in höchsten Maße illegal und widerspricht dem deutschen Arbeitsgesetz. Viele Tierärzte sind in die Industrie oder aufs Amt abgewandert, sodass es nicht mehr ausreichend Tierärzte auf dem Arbeitsmarkt gibt. Viele Stellen in Kliniken sind unbesetzt. Diese Situation hat sich so zugespitzt, dass reihenweise Kliniken wegen Personalnotstand ihre Klinikzulassung zurückgeben, Praxen keinen Notdienst mehr anbieten und im Notfall kein Tierarzt mehr für Eure Tiere zur Verfügung steht. In einem ostdeutschen Bundesland gibt es sogar im ganzen Bundesland keine einzige Klinik mehr!
Um noch Personal zu bekommen mussten die Arbeitgeber also die Gehälter deutlich anheben. Die Kosten sind dadurch erheblich gestiegen und um diese noch decken zu können wurde nun die GOT geändert. Denn:
Notdienst ist extrem teuer! Das Personal steht für das Tagesgeschäft nicht mehr zur Verfügung und unter Umständen kommt in 5 Tagen Notdienst nur ein einziger Patient, das Personal muss aber trotzdem bezahlt werden. Wer sich also darüber echauffiert, dass das „kurz draufsehen“ ja unglaublich teuer war, der muss sich vor Augen halten, dass das kurze Draufsehen auch die Zeiten mitfinanzieren muss, an denen keiner den angebotenen Service nutzt. Wenn das nicht entsprechend abgerechnet wird, passiert das, was flächendeckend jetzt im Gange ist: der Notdienst entfällt – Tiere sterben wieder an Banalitäten wie einer stark blutenden Wunde oder einer einfachen Kolik, weil kein Notdienst mehr verfügbar ist.
Die Erhöhung ist also dringend notwendig um das Notdienststerben aufzuhalten und weiterhin eine flächendeckende Versorgung von Tieren bei Notfällen zu gewährleisten !