Änderung der GebĂŒhrenordnung der TierĂ€rzte (GOT) ab Januar 2020

Vielen Dank an die Kollegin Lena Bollinger fĂŒr die gute ErklĂ€rung…..fĂŒr die Kunden und Patienten des Pferdenotdienstes Brandenburg wird sich nur die NotdienstgebĂŒhr und die Anfahrtspauschale verĂ€ndern, da wir auch bisher schon der Kostenstruktur entsprechend abgerechnet haben.

Liebe Patientenbesitzer,
zu dem ein oder anderen dĂŒrfte es eventuell schon vorgedrungen sein: ab Januar tritt eine GOT Überarbeitung zur Abrechnung von Notdienstleistungen und Fahrtkosten in Kraft, die die Tierarztkosten fĂŒr euch erhöht.

ZunÀchst einmal drei grundlegende Dinge:

  1. die GOT ist ein Gesetz, keine Leitlinie oder Verordnung. Das bedeutet, ein Verstoß dagegen ist ein Gesetzesbruch.
  2. JEDER Tierarzt in Deutschland ist dazu verpflichtet, seine Leistungen nach der GOT, also nach den gesetzlichen Vorgaben, abzurechnen. Es ist ein MUSS, kein kann.
  3. Die GOT soll dazu dienen, dass ein Wettbewerb unter TierÀrzten nicht in Preisdumping und dadurch sinkender QualitÀt ausartet.
Was wurde genau geÀndert?
  1. das Fahrtgeld pro Doppelkilometer wurde deutlich auf 3,50 Euro erhöht, der Mindestsatz pro Patient von 10 auf 13 Euro.
  2. es gibt eine generelle, zu bestimmten Zeiten immer (!) abzurechnende Notdienstpauschale von 50 Euro. Dies soll Besitzer mit BanalitĂ€ten wie Krallen schneiden, Juckreiz seit mehreren Wochen oder eine seit einer Woche bestehende Lahmheit davon abhalten, den Notdienst zu „verstopfen“.
  3. es MUSS im Notdienst ab jetzt immer mindestens der zweifache Satz abgerechnet werden. Statt wie bisher den dreifachen kann nun bis zum vierfachen Satz abgerechnet werden.
Die verpflichtenden Uhrzeiten lauten:
  • Ab 18 Uhr abends bis 8 Uhr morgens des Folgetages
  • an Wochenenden (Fr. 18- Mo. 8 Uhr)
  • an Feiertagen (0-24 Uhr)

Ausnahme: bietet eine Praxis Samstags zum Beispiel eine öffentlich kommunizierte, regulÀre Sprechstunde an, so darf sie weiterhin normal abrechnen. Auch Abendsprechstunden unter der Woche bis 20 Uhr sind also ohne Zuschlag möglich.

ACHTUNG

Die GOT beinhaltet IMMER Netto-Preise. Zu allen Preisen, auch den genannten, addiert sich noch die Mehrwertsteuer dazu

Warum wurde diese Überarbeitung verabschiedet?

In den letzten zwei Jahren hat sich die tierĂ€rztliche Versorgung flĂ€chendeckend in ganz Deutschland drastisch verschlechtert. Nach Jahren des massiven Lohndumpings ist meine Generation nicht mehr bereit 60 Stunden und mehr die Woche fĂŒr den gesetzlichen Mindestlohn zu arbeiten.
Bis heute sind Nacht- und Wochenddienste in vielen Praxen im Gehalt „inklusive“, wenn man GlĂŒck hat erhĂ€lt man eine ZeitvergĂŒtung, oft noch nicht einmal das. Wer von Euch möchte regelmĂ€ĂŸig ganze Wochenenden und NĂ€chte unvergĂŒtet arbeiten? Aus „Liebe zum Beruf“?

Berechtigterweise hat sich hier Widerstand formiert, denn dieses Vorgehen ist nicht nur unmoralisch, sondern in höchsten Maße illegal und widerspricht dem deutschen Arbeitsgesetz. Viele TierĂ€rzte  sind in die Industrie oder aufs Amt abgewandert, sodass es nicht mehr ausreichend TierĂ€rzte auf dem Arbeitsmarkt gibt. Viele Stellen in Kliniken sind unbesetzt. Diese Situation hat sich so zugespitzt, dass reihenweise Kliniken wegen Personalnotstand ihre Klinikzulassung zurĂŒckgeben, Praxen keinen Notdienst mehr anbieten und im Notfall kein Tierarzt mehr fĂŒr Eure Tiere zur VerfĂŒgung steht. In einem ostdeutschen Bundesland gibt es sogar im ganzen Bundesland keine einzige Klinik mehr!

Um noch Personal zu bekommen mussten die Arbeitgeber also die GehÀlter deutlich anheben. Die Kosten sind dadurch erheblich gestiegen und um diese noch decken zu können wurde nun die GOT geÀndert. Denn:

Notdienst ist extrem teuer! Das Personal steht fĂŒr das TagesgeschĂ€ft nicht mehr zur VerfĂŒgung und unter UmstĂ€nden kommt in 5 Tagen Notdienst nur ein einziger Patient, das Personal muss aber trotzdem bezahlt werden. Wer sich also darĂŒber echauffiert, dass das „kurz draufsehen“ ja unglaublich teuer war, der muss sich vor Augen halten, dass das kurze Draufsehen auch die Zeiten mitfinanzieren muss, an denen keiner den angebotenen Service nutzt. Wenn das nicht entsprechend abgerechnet wird, passiert das, was flĂ€chendeckend jetzt im Gange ist: der Notdienst entfĂ€llt – Tiere sterben wieder an BanalitĂ€ten wie einer stark blutenden Wunde oder einer einfachen Kolik, weil kein Notdienst mehr verfĂŒgbar ist.

Die Erhöhung ist also dringend notwendig um das Notdienststerben aufzuhalten und weiterhin eine flÀchendeckende Versorgung von Tieren bei NotfÀllen zu gewÀhrleisten !